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BSG, 04.03.2008 - B 3 P 19/07 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 02.02.2004 - S 9 P 8/02
- LSG Bayern, 09.05.2007 - L 2 P 21/04
- BSG, 04.03.2008 - B 3 P 19/07 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts
Auszug aus BSG, 04.03.2008 - B 3 P 19/07 B
Soweit die Klägerin möglicherweise allgemein - außerhalb dieser Fallgestaltung - eine Hinweispflicht des Gerichts annehmen will, verkennt sie, dass es einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, nicht geben kann und nicht gibt (BSG, Beschluss vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - mwN). - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 04.03.2008 - B 3 P 19/07 B
5 Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14). - BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75
Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages - …
Auszug aus BSG, 04.03.2008 - B 3 P 19/07 B
Da die Klägerin aber keinen Beweisantrag gestellt hat, kann sie nicht über den "Umweg" der Rüge einer Verletzung des § 106 Abs. 1 SGG die Zulassung der Revision wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung erreichen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13 S 11; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde 1990, RdNr 217).